Alexander Held
Anwalt für Verkehrsstrafrecht
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Ich vertrete Mandanten bundesweit in Ermittlungsverfahren und Strafverfahren im Zusammenhang mit dem Verkehrsstrafrecht. Von meiner Kanzlei aus berate und verteidige ich Beschuldigte und Angeklagte im gesamten deutschsprachigen Raum.
Warum Sie sich für mich entscheiden sollten!
Wenn ich Ihr Mandat übernehme, können Sie sich auf meinen vollen Einsatz verlassen. Ich stehe meinen Mandanten jederzeit persönlich zur Verfügung und garantiere Diskretion, höchste Fachkompetenz sowie eine engagierte und durchsetzungsstarke Strafverteidigung. Ihre Interessen vertrete ich konsequent und mit Nachdruck.
Zentrale Strafbestände
1. Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Bereits ab 0,3 Promille möglich, wenn Ausfallerscheinungen hinzukommen.
2. Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
z. B. durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten.
Auch bei Alkohol/Drogen, Rotlichtverstößen, falschem Überholen etc.
3. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) – auch bekannt als „Fahrerflucht“.
Pflicht zur Feststellung der Personalien nach einem Unfall.
4. Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
Wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, macht sich strafbar.
5. Fahrlässige Körperverletzung/Tötung (§§ 229, 222 StGB)
Wenn jemand im Straßenverkehr durch Fahrlässigkeit verletzt oder getötet wird.
6. Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
z. B. durch zu dichtes Auffahren oder Ausbremsen.
7. Illegale Autorennen (§ 315d StGB)
Auch das „Einzelrennen“ (ohne Gegner) kann strafbar sein.

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Rechtsanwalt Alexander Held Mohrengasse 1, 98574 Schmalkalden Montag-Donnerstag 8:00-16:00 Uhr Freitag 8:00-15:00 Uhr